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Benutzersperre

ZMR BUSINESSPARTNER / Überblick

 

Der Zugang zum ZMR für wirtschaftliche Zwecke wird im §16a (5) und (5a) MeldeG definiert. Eine Person/Firma - im Folgenden "Businesspartner" genannt - muss glaubhaft machen, dass sie regelmäßig Meldeauskünfte zur erwerbsmäßigen Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechten oder Ansprüchen benötigt. Die Prüfung, ob ein rechtliches Interesse vorliegt, nimmt das BMI im Rahmen eines Bescheidverfahrens vor.

Der Businesspartner beantragt schriftlich den Zugang zum ZMR und gibt dabei im Antragsformular bekannt, welche Zugangsform er wählt:


Abfrageberechtigung aus dem ZMR für AntragstellerInnen gem. § 16a Abs. 5 des Meldegesetztes

Antragsformular ZMR123


Folgende vom BMI technisch zur Verfügung gestellten Zugangsarten können mit diesem Formular beantragt werden:

Die Benutzerverwaltung wird durch den Antragsteller selbst durchgeführt

Die Verwaltung des Benutzers (der Benutzerin) soll durch das BMI durchgeführt werden

Der Zugang erfolgt unter Inanspruchnahme eines Dienstleisters (§ 3 Abs. 2 MeldeV), welcher die Benutzerverwaltung durchführt
Die Österreichische Wirtschaftskammer stellt unter http://www.egov-experts.at/zmr eine Auflistung jener Provider zur Verfügung, die dem Fachverband "Unternehmensberatung und Informationstechnologie" angehören und den Service eines Zugangs zum Zentralen Melderegister anbieten.

 

Zugang des Providers (Dienstleisters)
(Portalverbund mit Applikations-Gateway)

Antragsformular ZMR4

Der Antragsteller bekundet die Herstellung eines Zuganges zum ZMR des BMI für Dritte. Die Benutzerverwaltung für Abfrageberechtigte soll durch den Provider durchgeführt werden.

Weitere Pflichten und Rechte entnehmen Sie bitte dem Formular.

 

Änderung einer ZMR-Abfrageberechtigung

Änderungsformular ZMR0

Änderung vom Businesspartner (ZMR1, ZMR2, ZMR3)
Änderungen betreffend einer bereits bestehenden ZMR-Abfrageberechtigung sind mittels Änderungsformular an das Bundesministerium für Inneres, Referat IV/2/c, Berggasse 43, 1090 Wien zu melden.

Änderung vom Dienstleister -Provider (ZMR4) und Kündigung vom Businesspartner (ZMR1, ZMR2, ZMR3)
Änderungen eines bereits bestehenden Dienstleisters und Kündigungen von Businesspartnern sind an das Bundesministerium für Inneres, Abteilung III/3, Postfach 100, 1014 Wien, Tel: 01/53126-3687 zu richten.

Weitere Pflichten, Rechte und Kosten entnehmen Sie bitte dem Formular.

 

 

Alle weiteren Informationen für Businesspartner finden Sie unter Dokumente.

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