| ZMR
BUSINESSPARTNER
/ Überblick
Der Zugang zum ZMR für wirtschaftliche Zwecke wird im §16a
(5) und (5a) MeldeG definiert. Eine Person/Firma - im Folgenden
"Businesspartner" genannt - muss glaubhaft machen, dass
sie regelmäßig Meldeauskünfte zur erwerbsmäßigen
Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechten oder Ansprüchen
benötigt. Die Prüfung, ob ein rechtliches Interesse vorliegt,
nimmt das BMI im Rahmen eines Bescheidverfahrens vor.
Der Businesspartner beantragt schriftlich den Zugang zum ZMR und
gibt dabei im Antragsformular bekannt, welche Zugangsform er wählt:
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Abfrageberechtigung aus dem ZMR für AntragstellerInnen
gem. § 16a Abs. 5 des Meldegesetztes |
Antragsformular
ZMR123 |
Folgende vom BMI technisch zur Verfügung gestellten Zugangsarten
können mit diesem Formular beantragt werden:
Die Benutzerverwaltung wird durch den Antragsteller selbst
durchgeführt
Die Verwaltung des Benutzers (der Benutzerin) soll durch
das BMI durchgeführt werden
Der Zugang erfolgt unter Inanspruchnahme eines Dienstleisters
(§ 3 Abs. 2 MeldeV), welcher die Benutzerverwaltung durchführt
Die Österreichische Wirtschaftskammer stellt unter http://www.egov-experts.at/zmr
eine Auflistung jener Provider zur Verfügung, die dem Fachverband
"Unternehmensberatung und Informationstechnologie" angehören
und den Service eines Zugangs zum Zentralen Melderegister anbieten.
Der Antragsteller bekundet die Herstellung eines Zuganges zum ZMR
des BMI für Dritte. Die Benutzerverwaltung für Abfrageberechtigte
soll durch den Provider durchgeführt werden.
Weitere Pflichten und Rechte entnehmen Sie bitte dem Formular.
Änderung vom Businesspartner (ZMR1, ZMR2, ZMR3)
Änderungen betreffend einer bereits bestehenden ZMR-Abfrageberechtigung
sind mittels Änderungsformular an das Bundesministerium für
Inneres, Referat IV/2/c, Berggasse 43, 1090 Wien zu melden.
Änderung vom Dienstleister -Provider (ZMR4) und
Kündigung vom Businesspartner (ZMR1, ZMR2, ZMR3)
Änderungen eines bereits bestehenden Dienstleisters und Kündigungen
von Businesspartnern sind an das Bundesministerium für Inneres,
Abteilung III/3, Postfach 100, 1014 Wien, Tel: 01/53126-3687 zu
richten.
Weitere Pflichten, Rechte und Kosten entnehmen Sie bitte dem Formular.
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