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Überblick
Was ist das ZMR
Gesetzliche Grundlage
ZMR-Zahl
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ZMR ALLGEMEIN / Überblick

 

Das Zentrale Melderegister (ZMR) wurde im zeitlichen Zusammenhang mit der Volkszählung -Stichtag 15.5.2001- geschaffen. Seit 1.3.2002 ist das neue Meldegesetz in Kraft und genau zu diesem Zeitpunkt erfolgte der Echtbetrieb des zentralen Melderegisters.

Es handelt sich um das größte Verwaltungsregister Österreichs, das allen Behörden und Dienststellen der Gemeinden, der Länder und des Bundes für jeden Bereich der Verwaltung eine unschätzbare Hilfestellung bietet. Auch wenn es vordergründig nur um die zentrale Erfassung der Meldedaten geht, reicht die Bedeutung des ZMR weit über den Bereich der Meldebehörden hinaus.

Es wird zu einer nachhaltigen Verwaltungsvereinfachung und zu mehr Bürgerservice führen.



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Was ist das ZMR?

ZMR = Zentrales Melderegister.

Eine zentrale Datenbank, mit der Möglichkeit der Österreich weiten Gesamtsicht über alle Wohnsitz-Meldungen einer Person.

Gesetzliche Grundlage:
Zentrales Melderegister; Informationsverbundsystem

 

 

Zentrales Melderegister; Informationsverbundsystem:

§ 16. (1) Das zentrale Melderegister ist insofern ein öffentliches Register, als der Hauptwohnsitz eines Menschen oder jener Wohnsitz, an dem dieser Mensch zuletzt mit Hauptwohnsitz gemeldet war, abgefragt werden kann, wenn der Anfragende den Menschen durch Vor- und Nach- oder Familiennamen sowie zumindest ein weiteres Merkmal, wie etwa das wirtschaftsbereichsspezifische Personenkennzeichen (§ 14 des E-Government-Gesetzes), Geburtsdatum, Geburtsort oder einen bisherigen Wohnsitz, im Hinblick auf alle im ZMR verarbeiteten Gesamtdatensätze eindeutig bestimmen kann. Wird ein wbPK zur Identifizierung des Betroffenen angegeben, so muss der Anfragende auch seine eigene Stammzahl zwecks Überprüfung der Richtigkeit des wbPK zur Verfügung stellen. Über andere gemeldete Wohnsitze dieses Menschen darf einem Abfragenden nur bei Nachweis eines berechtigten Interesses Auskunft erteilt werden.

 

Das ZMR ist eine Evidenz, in der alle gemeldeten Menschen einmal erfasst sind. Es werden jedem Menschen bundesweit sein Wohnsitz oder seine Wohnsitze zugeordnet: neben nur einem möglichen Hauptwohnsitz sind gegebenenfalls weitere Wohnsitze vermerkt.

Diese Meldungen werden laufend von 2357 Gemeinden und Städte Österreichs in Echtzeit aktualisiert.

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Allen Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts, einschließlich der Gemeindeverbände, ist die Möglichkeit zu einem Online-Zugriff eingeräumt worden. Meldedaten stehen somit überall rund um die Uhr zur Verfügung (Wartungsarbeiten werden möglichst außerhalb der Hauptbetriebszeiten (an Arbeitstagen von 7:00 bis 19:00 Uhr) durchgeführt).

Darüber hinaus kann Personen, die regelmäßig Meldeauskünfte benötigen, wie etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken und ähnlichen Institutionen, ein Online-Zugriff auf die Meldedaten des ZMR, für die keine Auskunftssperre besteht, eingeräumt werden. Damit wird eine deutliche Reduzierung des Verwaltungsaufwandes für die Erteilung von Meldeauskünften erreicht.

Bürgerinnen und Bürgern wird durch die Einbindung der elektronischen Abfrage in Behördenverfahren die Vorlage des Meldezettels erspart.

Anfragen an das ZMR können von überall durchgeführt werden, was die Basis für die Weiterentwicklung des One-Stop-Government-Prinzips ist.

Jeder Bürgerin, jedem Bürger, der Wirtschaft und den Behörden steht somit eine der Grundinformationen für Behördenverfahren allerorts und jederzeit zur Verfügung.


Insbesondere ist das ZMR Grundlage für:

  • Wählerevidenz (bundesweit)
  • Finanzausgleich
  • Europa-Wählerevidenz
  • Volkszählung
  • Bürgerkarte
  • u.a.


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ZMR-Zahl

Im ZMR werden allen in Österreich gemeldeten Menschen eine Melderegisterzahl (ZMR-Zahl) zugewiesen.

Gesetzliche Grundlage:
Zentrales Melderegister; Informationsverbundsystem

 

Zentrales Melderegister; Informationsverbundsystem

§ 16. (4) Der Bundesminister für Inneres ist zur Sicherung der Unverwechselbarkeit der An- und Abgemeldeten ermächtigt, bei Führung des Zentralen Melderegisters für die Meldebehörden jedem Gesamtdatensatz eine Melderegisterzahl (ZMR-Zahl) beizugeben, die keine Informationen über den Betroffenen enthält.

 

 


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Gesamtdatensatz

Der Gesamtdatensatz jeder im ZMR gespeicherten Person besteht aus:

  • Identitätsdaten
    die Namen, das Geschlecht, die Geburtsdaten (Ort, Datum, Bundesland, wenn im Inland gelegen, und Staat, wenn im Ausland gelegen), die Melderegisterzahl (ZMR-Zahl) und die Staatsangehörigkeit und bei Fremden überdies Art, Nummer, Ausstellungsbehörde und Ausstellungsdatum sowie der Staat der Ausstellung des Reisedokumentes;

  • Wohnsitzdaten
    Strasse/Hausnummer/Stiege/Tür, Postleitzahl, Ortsgemeinde/Bundesland, Datum der An- bzw. Abmeldung, Name des Unterkunftgebers;

Bei Obdachlosen erfolgt die Angabe der Kontaktstelle und die Angabe ob es sich um eine Zustelladresse gemäß dem Zustellgesetz handelt. Die Angabe über das Religionsbekenntnis auf dem Meldezettel wird nicht in das ZMR übernommen.

 


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Welche Vorteile ergeben sich für den Bürger und für die Meldebehörde durch das ZMR:

Es werden alle Adressen einer Person im Bundesgebiet ersichtlich, das bedeutet:
Der Hauptwohnsitz und die Nebenwohnsitze sind bei jedem Meldevorgang für die Meldebehörde ersichtlich.

Meldeanfragen können von einer Meldebehörde über Adressen im ganzen Bundesgebiet beantwortet werden, das bedeutet:
Die Anfrager brauchen nur 1 Meldeanfrage stellen!

Meldebestätigungen erhalten die Antragsteller mit nur einem Antrag; das bedeutet:
Verwaltungsvereinfachung für den Bürger, insbesondere in Pensionsverfahren, bei Verfahren zum Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft, usw.

Das ZMR ist auch eine Grundlage für Evidenzen des Bundesheeres, insbesondere im Hinblick auf die Beauskunftung der jährlich hinzukommenden Wehrpflichtigen (Online-Abfrage).

 

 

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