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ZMR
ALLGEMEIN
/ Überblick
Das Zentrale Melderegister (ZMR) wurde im zeitlichen
Zusammenhang mit der Volkszählung -Stichtag 15.5.2001- geschaffen.
Seit 1.3.2002 ist das neue Meldegesetz in Kraft und genau zu diesem
Zeitpunkt erfolgte der Echtbetrieb des zentralen Melderegisters.
Es handelt sich um das größte Verwaltungsregister
Österreichs, das allen Behörden und Dienststellen der
Gemeinden, der Länder und des Bundes für jeden Bereich
der Verwaltung eine unschätzbare Hilfestellung bietet. Auch
wenn es vordergründig nur um die zentrale Erfassung der Meldedaten
geht, reicht die Bedeutung des ZMR weit über den Bereich
der Meldebehörden hinaus.
Es wird zu einer nachhaltigen Verwaltungsvereinfachung
und zu mehr Bürgerservice führen.
Was ist das ZMR?
ZMR = Zentrales Melderegister.
Eine zentrale Datenbank, mit der Möglichkeit
der Österreich weiten Gesamtsicht über alle Wohnsitz-Meldungen
einer Person.
Gesetzliche Grundlage:
Zentrales Melderegister; Informationsverbundsystem
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Zentrales Melderegister; Informationsverbundsystem:
§ 16. (1) Das zentrale Melderegister
ist insofern ein öffentliches Register, als der
Hauptwohnsitz eines Menschen oder jener Wohnsitz, an
dem dieser Mensch zuletzt mit Hauptwohnsitz gemeldet
war, abgefragt werden kann, wenn der Anfragende den
Menschen durch Vor- und Nach- oder Familiennamen sowie
zumindest ein weiteres Merkmal, wie etwa das wirtschaftsbereichsspezifische
Personenkennzeichen (§ 14 des E-Government-Gesetzes),
Geburtsdatum, Geburtsort oder einen bisherigen Wohnsitz,
im Hinblick auf alle im ZMR verarbeiteten Gesamtdatensätze
eindeutig bestimmen kann. Wird ein wbPK zur Identifizierung
des Betroffenen angegeben, so muss der Anfragende auch
seine eigene Stammzahl zwecks Überprüfung
der Richtigkeit des wbPK zur Verfügung stellen.
Über andere gemeldete Wohnsitze dieses Menschen
darf einem Abfragenden nur bei Nachweis eines berechtigten
Interesses Auskunft erteilt werden.
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Das ZMR ist eine Evidenz, in der alle gemeldeten
Menschen einmal erfasst sind. Es werden jedem Menschen bundesweit
sein Wohnsitz oder seine Wohnsitze zugeordnet: neben nur einem
möglichen Hauptwohnsitz sind gegebenenfalls weitere Wohnsitze
vermerkt.
Diese Meldungen werden laufend von 2357 Gemeinden
und Städte Österreichs in Echtzeit aktualisiert.
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Allen Behörden und Körperschaften öffentlichen
Rechts, einschließlich der Gemeindeverbände, ist die
Möglichkeit zu einem Online-Zugriff eingeräumt worden.
Meldedaten stehen somit überall rund um die Uhr zur Verfügung
(Wartungsarbeiten werden möglichst außerhalb der Hauptbetriebszeiten (an Arbeitstagen von 7:00 bis 19:00 Uhr) durchgeführt).
Darüber hinaus kann Personen, die regelmäßig Meldeauskünfte
benötigen, wie etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken und
ähnlichen Institutionen, ein Online-Zugriff auf die Meldedaten
des ZMR, für die keine Auskunftssperre besteht, eingeräumt
werden. Damit wird eine deutliche Reduzierung des Verwaltungsaufwandes
für die Erteilung von Meldeauskünften erreicht.
Bürgerinnen und Bürgern wird durch die
Einbindung der elektronischen Abfrage in Behördenverfahren
die Vorlage des Meldezettels erspart.
Anfragen an das ZMR können von überall
durchgeführt werden, was die Basis für die Weiterentwicklung
des One-Stop-Government-Prinzips ist.
Jeder Bürgerin, jedem Bürger, der Wirtschaft
und den Behörden steht somit eine der Grundinformationen
für Behördenverfahren allerorts und jederzeit zur Verfügung.
Insbesondere ist das ZMR Grundlage für:
- Wählerevidenz
(bundesweit)
-
Finanzausgleich
-
Europa-Wählerevidenz
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Volkszählung
-
Bürgerkarte
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u.a.
ZMR-Zahl
Im ZMR werden allen in Österreich gemeldeten
Menschen eine Melderegisterzahl (ZMR-Zahl) zugewiesen.
Gesetzliche Grundlage:
Zentrales Melderegister; Informationsverbundsystem
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Zentrales Melderegister; Informationsverbundsystem
§ 16. (4) Der Bundesminister
für Inneres ist zur Sicherung der Unverwechselbarkeit
der An- und Abgemeldeten ermächtigt, bei Führung
des Zentralen Melderegisters für die Meldebehörden
jedem Gesamtdatensatz eine Melderegisterzahl (ZMR-Zahl)
beizugeben, die keine Informationen über den
Betroffenen enthält.
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Gesamtdatensatz
Der Gesamtdatensatz jeder im ZMR gespeicherten Person
besteht aus:
-
Identitätsdaten
die Namen, das Geschlecht, die Geburtsdaten (Ort, Datum, Bundesland,
wenn im Inland gelegen, und Staat, wenn im Ausland gelegen),
die Melderegisterzahl (ZMR-Zahl) und die Staatsangehörigkeit
und bei Fremden überdies Art, Nummer, Ausstellungsbehörde
und Ausstellungsdatum sowie der Staat der Ausstellung des Reisedokumentes;
-
Wohnsitzdaten
Strasse/Hausnummer/Stiege/Tür, Postleitzahl, Ortsgemeinde/Bundesland,
Datum der An- bzw. Abmeldung, Name des Unterkunftgebers;
Bei Obdachlosen erfolgt die Angabe der Kontaktstelle und die Angabe
ob es sich um eine Zustelladresse gemäß dem Zustellgesetz
handelt. Die Angabe über das Religionsbekenntnis auf dem Meldezettel
wird nicht in das ZMR übernommen.
Welche Vorteile ergeben sich für den Bürger
und für die Meldebehörde durch das ZMR:
Es werden alle Adressen einer Person im Bundesgebiet
ersichtlich, das bedeutet:
Der Hauptwohnsitz und die Nebenwohnsitze
sind bei jedem Meldevorgang für die Meldebehörde ersichtlich.
Meldeanfragen können von einer Meldebehörde
über Adressen im ganzen Bundesgebiet beantwortet werden,
das bedeutet:
Die Anfrager brauchen nur 1 Meldeanfrage
stellen!
Meldebestätigungen erhalten die Antragsteller
mit nur einem Antrag; das bedeutet:
Verwaltungsvereinfachung für den
Bürger, insbesondere in Pensionsverfahren, bei Verfahren
zum Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft,
usw.
Das ZMR ist auch eine Grundlage für Evidenzen
des Bundesheeres, insbesondere im Hinblick auf die Beauskunftung
der jährlich hinzukommenden Wehrpflichtigen (Online-Abfrage).
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