ZMR
ALLGEMEIN
/ Meldebestätigung
Eine Meldebestätigung über den oder die aufrechten Wohnsitze
oder eine Meldebestätigung über vergangenen Wohnsitze
kann jede Person, die sich in Österreich aufhält für
sich oder für eine Person, für die diese Person meldepflichtig
ist (z. B. Kind) beantragen (siehe Meldegesetz
§19 (1) und (2)).
Die zuständige Meldebehörde ist jene, wo der Antragsteller
Wohnsitz (Sitz) oder Aufenthalt hat.
Notwendige Unterlagen:
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Amtlicher Lichtbildausweis
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Formloser Antrag
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Für Meldebestätigungen über vergangene Wohnsitze
(Meldedarstellung) benötigt man unbedingt einen begründeten
schriftlichen Antrag
Kosten:
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14,30 € Antragsgebühr (entfällt
bei mündlicher Antragstellung)
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14,30 € Zeugnisgebühr
(entfällt, wenn die Meldebestätigung an eine bestimmte
Person oder Behörde gerichtet wird - ausgenommen der Antragsteller
selbst)
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2,10 € Bundesverwaltungsabgabe bei Abfragen aus dem Örtlichen
Melderegister
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3 € Bundesverwaltungsabgabe bei Abfragen aus dem ZMR
Wenn Sie die Anfrage per Post an den Meldeservice stellen, dann
müssen die amtlichen Urkunden im Original oder in einer notariell
oder gerichtlich beglaubigten Abschrift, aus denen die Identitätsdaten
des Antragsstellers hervorgehen, beigelegt sein.
Kosten für die Beglaubigung:
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1,50 € + 20 % Umsatzsteuer für Notariatskosten
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3,90 € Gebühren
Meldebestätigung
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