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Meldepflicht

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ZMR ALLGEMEIN / Meldebestätigung

 

Eine Meldebestätigung über den oder die aufrechten Wohnsitze oder eine Meldebestätigung über vergangenen Wohnsitze kann jede Person, die sich in Österreich aufhält für sich oder für eine Person, für die diese Person meldepflichtig ist (z. B. Kind) beantragen (siehe Meldegesetz §19 (1) und (2)).

Die zuständige Meldebehörde ist jene, wo der Antragsteller Wohnsitz (Sitz) oder Aufenthalt hat.

Notwendige Unterlagen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Formloser Antrag
  • Für Meldebestätigungen über vergangene Wohnsitze (Meldedarstellung) benötigt man unbedingt einen begründeten schriftlichen Antrag

 

Kosten:

  • 14,30 € Antragsgebühr (entfällt bei mündlicher Antragstellung)
  • 14,30 € Zeugnisgebühr (entfällt, wenn die Meldebestätigung an eine bestimmte Person oder Behörde gerichtet wird - ausgenommen der Antragsteller selbst)
  • 2,10 € Bundesverwaltungsabgabe bei Abfragen aus dem Örtlichen Melderegister
  • 3 € Bundesverwaltungsabgabe bei Abfragen aus dem ZMR
 

Wenn Sie die Anfrage per Post an den Meldeservice stellen, dann müssen die amtlichen Urkunden im Original oder in einer notariell oder gerichtlich beglaubigten Abschrift, aus denen die Identitätsdaten des Antragsstellers hervorgehen, beigelegt sein.

Kosten für die Beglaubigung:

  • 1,50 € + 20 % Umsatzsteuer für Notariatskosten
  • 3,90 € Gebühren

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